Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieheilpraxis – Zentrum für
Bioresonanz Quedlinburg

Vertrag:
Wenn Sie einen Termin in unserer Energieheilpraxis wahrnehmen, dann handelt es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag i. S. d. § 611 ff. BGB. Der Vertrag entsteht bereits bei Terminvereinbarung durch Angebot und Annahme des Termins, genau wie in jeder Praxis.

Die von der Energieheilpraxis angebotenen Leistungen sind meist wissenschaftlich nicht anerkannt. Die Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissenschaftlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen. Die Praxis kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Terminvereinbarungen: Termine für die Bioresonanz sind verbindlich vereinbart. Bitte beachten Sie, dass wir jeweils mindestens 1,5 Stunden für Sie dafür in unserem Terminplan geblockt haben und diesen kurzfristig nicht mehr vergeben können. Termine, die nicht wahrgenommen werden, sind in voller Höhe zu erstatten (vgl. §§ 280/615 BGB)

Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen der Energieheilpraxis sind sofort nach Erhalt in bar fällig.

Haftung:
Der Vertragsnehmer sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung, Praxiseinrichtung, Praxisein- und Ausgängen, durch ihn versursacht wird, unmittelbar und in voller Höhe.

Datenschutz:
Die Daten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Inhalt von Gesprächen unterliegt der Schweigepflicht.

Sobald die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
Im Übrigen gilt die DSGVO entsprechend.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.